Heilmittelverordnung 13
Heilmittelverordnung 13 gültig seit dem 01.01.2021!
Seit dem 01. Janurar 2021 gibt es ein neues Muster für die Heilmittelverordnungen:
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Neues Format > DIN A5
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Eine Verordnung für Alle
(Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie) -
gültig ab dem 01.01.2021
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ausgestellt von Kinderärzten, Phoniater/Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Neurologen, Allgemeinmedizinern und Internisten
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Wichtig für die Logopädie, ist das Kreuz bei "Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie". Achten Sie beim verordnenden Arzt schon darauf, dass das Kreuz korrekt gesetzt wurde.
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Alte Verordnungen des Musters 14 (DIN A4), dürfen wir mit Datum ab dem 01.01.2021 nicht mehr annehmen! Falls Ihr Arzt noch keine neuen Vordrucke hat, sprechen Sie uns bitte an! In diesem Falle kann leider vorerst keine Therapie stattfinden! Alte Verordnungen mit dem Datum bis zum 31.12.2020 sind möglich. Ebenso behalten laufende Verordnungen aus dem Jahr 2020 ihre Gültigkeit!
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Für Fragen bezüglich den alten oder neuen Verordnungen, stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter der 06196/ 95 345 20 oder per Mail unter info@logopaedie-sprachfuchs.de zur Verfügung!
Vergleich alte & neue Verordnung
Neues Muster 13
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DIN A5
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"Stimm-, Sprech-, Sprach- & Schlucktherapie"
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gültig ab dem 01.01.2021
Altes Muster 14
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DIN A4
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"Maßnahmen der Stimm-, Sprech-
und Sprachtherapie" -
gültig bis zum 31.12.2020