Patienteninformationen
Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Die Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung, welche vom Haus- oder Facharzt verordnet wird und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Heilmittelverordnungen (Rezepte) stellen Kinderärzte, Phoniater/Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinmediziner und Internisten aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellung einer Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache beim behandelnden Arzt abzuholen.
Sollten Sie Rückfragen zur Heilmittelverordnung haben oder Unterstützung benötigen, so bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?
In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt. Die Dauer einer Therapiestunde liegt je nach Verordnung bei 30, 45 oder 60 Minuten.
Wie erfolgt die Terminvereinbarung?
Bitte Termine stets telefonisch oder per Mail vereinbaren. Sollte ich gerade in der Therapie sein und kann Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können (auch am Wochenende).
Gerne rufe ich Sie schnellstmöglich zurück.
Welche Unterlagen muss ich zum 1. Termin mitbringen?
-
Eine gültige Heilmittelverordnung (das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein)
-
Eine gültige Versichertenkarte
-
Bei Kindern einen aktuellen Hörtest
-
Ggf. Berichte über Sprachuntersuchungen im Kindergarten/ in der Schule
-
Ggf. Berichte über bereits stattgefundener Therapien (z.B. Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie)
-
Ggf. Berichte über Aufenthalte in Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken
Wo findet die Therapie statt?
Normalerweise finden die Therapien in meinen Praxisräumen statt. Falls Sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht in meine Praxisräume kommen können, führe ich bei ärztlicher Verordnung auch Hausbesuche durch.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
-
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten.
Erwachsene leisten nach den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr (pro Verordnung). Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei Erwachsenen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
-
Private Krankenversicherung:
Privat Versicherte schließen bei Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag inklusive Honorarvereinbarung mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Tarife festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.